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Das neue Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft – Was musst du als Onlinehändler wissen?

verpackungsgesetz 2019

Neue Regeln für Verpackungsmaterial, Klebeband und Füllmittel stehen dabei an wichtigster Stelle. Darum sollte hier kein Onlinehändler lange zögern, sondern die Neuerungen direkt umsetzen. Das neue Verpackungsgesetz gilt als Nachfolger der Verpackungsverordnung soll das Abfallaufkommen minimieren und die Recycling-Quote von Verpackungsmaterialien erhöhen. Dabei sollen die Hersteller für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien zur Kasse gebeten werden und so mehr Produktverantwortung übernehmen.

 

Es werden kostenpflichtige Lizenzierungs- beziehungsweise Beteiligungsentgelte im dualen System eingeführt, worüber die Kosten für die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen durch die dualen Systeme finanziert werden sollen. Mit dem neuen Verpackungsgesetz sind Händler verpflichtet sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren zu lassen, um einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro zu entgehen.

Um eine Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen, wird es ein öffentliches Register für alle Unternehmen geben, die „systembeteiligungspflichtige“ Verpackungen in Verkehr bringen. Verpackungen also, die beim Endkunden zur Entsorgung anfallen. Weitere Details zur Registrierung werden von der Behörde noch bekannt gegeben.

Geplant ist, dass bestimmte Hersteller der Zentralen Stelle des Verpackungsregisters jährlich im Mai eine Vollständigkeitserklärung vorlegen müssen, welche dann geprüft wird. Diese Erklärung enthält sämtliche in diesem Jahr erstmalig in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen. Dabei gibt es aber Grenzwerte von mindestens 50.000 Kilogramm an Papier, Pappe und Karton pro Jahr. Für viele Onlinehändler wird dies also kein großes Problem darstellen, da sie diese Werte meist nicht erreichen.

Das gilt allerdings nur für solche Hersteller und Inverkehrbringer, die eine bestimmte Menge systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Diese Schwellen liegen bei Papier, Pappe und Karton bei mindestens 50.000 Kilogramm pro Kalenderjahr – ein Wert, der zumindest im normalen Onlinehandel nicht erreicht wird.

Hier kannst du mehr zu dem Thema erfahren: www.verpackungsgesetz-info.de

 

21. Dezember 2018/von siekiera
Schlagworte: gesetze, landscape, onlinehandel, verpackungsgesetz
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