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Google hat gegen die DSGVO verstoßen

Google Datenschutz DSGVOpixabay

Die Datenschutzerklärung von 2012 und die Nutzungsbedingungen von Google sind dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sauer aufgestoßen: Sie sollen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Vor dem Kammergericht Berlin wurde den Klägern Recht gegeben.

Was ist nicht DSGVO-konform an Google?

In einer Pressemitteilung erklärt der vzbv genau, was er an den Richtlinien von Google kritisiert. Einzelne Formulierungen in der Datenschutzerklärung von 2012 erlauben es Google, personenbezogene Daten der Nutzer zu sammeln, zu verwerten und in bestimmten Fällen sogar an Dritte weiterzugeben. Beispielsweise behält es sich Google vor, Standortdaten der Nutzer zu erfassen und personenbezogene Daten, die auf die verschiedenen Google-Dienste verteilt sind, zusammenzubringen und miteinander zu verknüpfen. Eigentlich müsste Google seine Nutzer umfassend über die Datensammlung informieren und sie dann nach ihrem freiwilligen Einverständnis fragen. Es gibt zwar einen Haken bei der Einverständniserklärung, den jeder Nutzer setzen muss. Aber die Datenschutzerklärung ist – wahrscheinlich bewusst – so formuliert, dass für die Nutzer nur schwer nachvollziehbar ist, dass ihre Daten überhaupt gesammelt werden.

Auch in den Nutzungsbedingungen von Google finden sich Formulierungen, die vom vzbv scharf kritisiert wurden. Vor allem die Tatsache, dass Google einzelne Einstellungen zum Datenschutz ohne Zustimmung des Nutzers ändern darf, entspricht nicht den Grundsätzen der DSGVO.

Was sind die Ergebnisse des Gerichtsprozesses?

13 Klauseln in der Datenschutzbestimmung von Google und 12 Klauseln in den Nutzungsbedingungen wurden jetzt vom Kammergericht Berlin für unwirksam erklärt. Google zeigt allerdings keine Einsicht. Stattdessen hat der Konzern jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Erst, wenn diese Beschwerde abgewiesen wurde, kann das Urteil vom Kammergericht in Kraft treten. Bis dahin werden die fragwürdigen Inhalte weiter bestehen bleiben. Die Datenschutzerklärung, die vor Gericht besprochen wurde, stammt zwar von 2012, aber auch in der aktuellen Version sind einige der kritisierten Aspekte noch enthalten. Ob durch den Entscheid des Kammergerichts endlich eine strengere Reglementierung des Google-Konzerns eingeläutet wird, bleibt abzuwarten.

20. Juni 2019/von Aylin Seeboth
Schlagworte: datenschutz, datenschutzbestimmung, DSGVO, google, kammergericht, klage, nutzungsbedingungen, urteil
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